Kündigungsschutz

Sie sind hier: Home » Kündigung » Kündigungsschutz

Sie wollen sich gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wehren.

Sofern Sie für Ihren Arbeitgeber länger als 6 Monate arbeiten und dieser mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar.

Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Einem Arbeitgeber können bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses viele Fehler unterlaufen. Beispielhaft sei hier nur eine fehlende/fehlerhafte Betriebsratsanhörung, keine bzw. eine fehlerhafte Sozialauswahl oder keine vorhergehende Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung genannt.

Lassen Sie sich von mir als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertreten, damit ich Ihre Rechte wahre.

Kündigungsschutzklage

Nach § 4 KSchG muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird die Kündigungsschutzklage nicht fristgemäß erhoben, gilt die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz als von Anfang an rechtswirksam. 

Kosten für Kündigungsschutzklage

Die Kosten für das Kündigungsschutzverfahren richten sich nach dem Streitwert. Dieser ist bei einer Kündigungsschutzklage ohne weitere Anträge, beispielsweise auf Weiterbeschäftigung, Ihr dreifaches durchschnittliches Bruttomonatsgehalt. Anhand des Streitwerts werden die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren errechnet.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese sowohl die Rechtsanwalts- wie Gerichtskosten. Haben Sie keine hinreichenden finanziellen Mittel für das Klageverfahren, kann beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvereinbarung

Hüten Sie sich davor, einen eventuell vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung zu unterschreiben. Kontaktieren Sie mich, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Kommentare zeigen