Aufhebungsvertrag
„Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Sie nicht länger beschäftigen können. Da wir mit Ihnen nicht im Streit auseinandergehen wollen, würden wir das Arbeitsverhältnis gerne einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beenden.“
Wie verhalten Sie sich?
Bitten Sie zunächst um eine Bedenkzeit, denn so eine Mitteilung muss erstmal sacken.
Überlegen Sie sich dann, ob Sie
1. bereit sind ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden oder
2. an Ihrem Arbeitsvertrag festhalten wollen, so dass Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss, wenn er Sie nicht weiter beschäftigen kann oder will.
Entscheiden Sie sich für die 2. Alternative, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie an Ihrem Arbeitsvertrag festhalten wollen. Sofern dieser sich dann für die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses entscheidet, müssen Sie binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Wenn Sie ebenfalls an einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag interessiert sind, sollten Sie sich ein Aufhebungsvertragsangebot als Verhandlungsgrundlage schriftlich geben lassen und mit mir einen Termin vereinbaren, um sich ausführlich beraten zu lassen. Gerne übernehme ich für Sie auch die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Aufhebungsvertrag
Sie müssen vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags folgende Punkte bedenken:
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags birgt das Risiko, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit nach § 144 SGB III verhängt.
Der vereinbarte Beendigungszeitpunkt darf die Kündigungsfrist nicht verkürzen.
Sämtliche Punkte, wie beispielsweise Freistellung, Gehalts- und Bonuszahlungen, Abfindung, Arbeitszeugnis, betriebliche Altersvorsorge, Urlaub etc. sollten geregelt werden.
Häufig kommt es auf die exakte Formulierung der einzelnen Punkte an, um Nachteile für Sie und späteren Streit zu vermeiden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt bei einem Aufhebungsvertrag Ihr dreifaches durchschnittliches Bruttomonatsgehalt, selbst wenn im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart wird.
Eine Beratung kostet maximal 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer und wird im Falle, dass ich für Sie den Aufhebungsvertrag formuliere, umformuliere, ergänze oder mit ihrem Arbeitgeber verhandle nicht gesondert in Rechnung gestellt.