Abfindung
Sie haben die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisse erhalten. Muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlen?
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.
Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung nach § 1a KschG ausgesprochen hat oder ein Abfindungsanspruch in einem zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossenen Sozialplan geregelt ist.
Überlassen Sie die Verhandlungen mir als Fachanwältin für Arbeitsrecht, weil ich die Spielregeln des Verhandelns und die Argumente kenne, die Arbeitgeber veranlassen, eine Abfindung zu zahlen.
Vereinbaren Sie umgehend wegen der laufenden dreiwöchigen Frist nach § 4 KschG ab Zugang der Kündigung einen Termin mit mir. Sofern innerhalb dieser dreiwöchigen Frist außergerichtliche Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können oder um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen, werde ich dann fristgemäß Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.