Kündigung

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Gestern war bei der Arbeit noch alles in Ordnung, heute finden Sie die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses im Briefkasten oder bekommen sie persönlich überreicht.

Was können Sie tun?

Atmen Sie tief durch, bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie sich das Datum des Zugangs der Kündigung. Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die wichtige dreiwöchige Frist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz zu laufen.

Überlegen Sie sich, ob Sie

Pikto_05_200x2001. die Kündigung so hinnehmen wollen,

2. sie hinnehmen wollen, wenn der Arbeitgeber Ihnen beispielsweise noch eine Abfindung zahlen, ein Zeugnis mit einer besseren Note erteilen oder anstelle einer verhaltensbedingten eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen würde,

3. sie nicht akzeptieren und um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen.

 

Im erst genannten Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen, sofern Sie durch die ausgesprochene Kündigung keine Nachteile bei der Arbeitsagentur zu befürchten haben.

Sofern Sie sich für die Variante 2. oder 3. entscheiden, sollten Sie sämtliche Papiere, wie

                 Arbeitsvertrag
                 Änderungsvereinbarungen
                 Abmahnungen
                 Gehaltsabrechnungen
                 Kündigungsschreiben, etc.

zusammen suchen und umgehend einen Termin mit mir als Fachanwältin für Arbeitsrecht vereinbaren, um sich schnell, kompetent und individuell beraten zu lassen.

Beratungskosten

Eine Beratung kostet maximal 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer und wird im Falle, dass ich für Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhebe, nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese die Beratungskosten abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und keine hinreichenden finanziellen Mittel, um die Rechtsanwaltskosten selbst zu bezahlen, stellt Ihnen das für Sie zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche arbeitsrechtliche Beratung bei mir einen Beratungshilfeschein aus.

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