Insolvenz
Ein Gespenst geht um…… Es heißt: Insolvenzverfahren
Was versteht man darunter?
Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet, der vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden kann.
Mit der Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens bzw. mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden regelmäßig nicht die Tätigkeit des gemeinschuldnerischen Unternehmens und die Arbeitstätigkeit der dortigen Beschäftigten automatisch beendet.