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Ein Gespenst geht um…… Es heißt: Insolvenzverfahren

Was versteht man darunter?

Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Pikto_04_200x200Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (§ 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet, der vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden kann.

Mit der Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens bzw. mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden regelmäßig nicht die Tätigkeit des gemeinschuldnerischen Unternehmens und die Arbeitstätigkeit der dortigen Beschäftigten automatisch beendet.

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