Eingruppierung
Kollege X ist trotz vergleichbarer Arbeit in eine höhere Tarifgruppe eingruppiert und bekommt mehr Geld.
Sie finden das ungerecht und würden auch gerne nach dieser Tarifgruppe vergütet werden.
Ich überprüfe für Sie gerne, ob ich für Sie mit Aussicht auf Erfolg eine sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage erheben kann.
Maßgebend für die Eingruppierung in die im Betrieb bestehende Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung ist die Zuordnung der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Tätigkeitsmerkmalen der Lohn- oder Vergütungsgruppe.
Die auszuübende Tätigkeit sind die Aufgaben, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber entweder im Arbeitsvertrag oder im Wege des Direktionsrechts übertragen worden sind.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt bei Eingruppierungsklagen das 36-fache der Vergütungsdifferenz zwischen der begehrten und der bisherigen Vergütungsgruppe.