Daily Archives: 11. June 2014

Kassieren Sie als Arbeitnehmer bei der Fussball-WM keine gelbe oder rote Karte!

Auch während der WM bestehen die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen fort und Verstöße können zu einer Abmahnung oder Kündigung führen

Am 12. Juni 2014 beginnt die Fussball-Weltmeisterschaft. Damit Sie nicht ins Abseits laufen und Ihr Arbeitgeber Ihnen eine gelbe Karte (Abmahnung) oder rote Karte (Kündigung) erteilt, müssen Sie ein paar Regeln beachten.

Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen bestehen während der WM fort, so dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung erteilen kann, wenn Sie unberechtigt der Spät- oder Nachtschicht fernbleiben oder vorzeitig Ihren Arbeitsplatz verlassen. Bleiben Sie trotz Zugangs der Abmahnung erneut bei einem der nächsten Spiele der Arbeit fern, kann Ihr Arbeitgeber Sie sogar kündigen.

Wenn Sie nach einem Spieltag am nächsten Tag verschlafen und deshalb zu spät zur Arbeit kommen, kann Ihr Arbeitgeber Sie ebenfalls abmahnen, da ein Arbeitszeitverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfall kann Ihnen dann sogar gekündigt werden, da Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass Sie rechtzeitig aufwachen und pünktlich Ihre Arbeit aufnehmen.

Der Alkoholkonsum während des Schauens der nächtlichen Spiele darf nicht dazu führen, dass Sie am nächsten Tag noch nachweisbar alkoholisiert bei der Arbeit erscheinen. Sind Sie aufgrund der Alkoholisierung nicht arbeitsfähig oder besteht die Gefahr, dass Sie bei der Arbeit sich selbst oder Andere gefährden, ist es Ihrem Arbeitgeber nicht zumutbar, Sie zu beschäftigen. Ihnen steht dann für diese Ausfallzeit kein Arbeitsentgelt zu und Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Gelbe Karte, im Wiederholungsfall die rote Karte zeigen.

Eine kurze Unterhaltung mit den Kollegen während der Arbeitszeit über das letzte Spiel muss der Arbeitgeber hingegen dulden. Eine Abmahnung wäre in diesem Fall nicht verhältnismäßig. Anders sieht es allerdings wieder aus, wenn sich an einem Tag solche Gespräche häufen.